agb
für beratungs- und anprobetermine erhebt fairydress gmbh eine gebühr von 80.00 CHF oder 180.00 CHF (tryathome-anprobe), die bei einem brautkleiderkauf mit dem kaufpreis verrechnet werden. bereits bezahlte pauschalen werden nicht zurückerstattet. innerhalb 7-tägiger frist muss diese überwiesen sein, ansonsten werden termine wieder freigegeben. stornierung einer anprobe innert 30 tagen oder weniger vor dem eigentlichen termin werden vollumfänglich verrechnet.
anschliessende änderungen bei der schneiderin sind nicht in den preisen einkalkuliert. für die anpassungen darf sich die braut an das schneideratelier ihrer wahl wenden oder auf eine kooperations-schneiderin von fairydress gmbh vertrauen.
bei bestellung eines kleides, ist der komplette betrag innert 14 tagen fällig. für express-bestellung wird der betrag sofort fällig. werden diese fristen nicht eingehalten, kann fairydress nicht für eine zeitnahe respektive pünktliche übergabe des kleides garantieren.
akzeptiert werden barzahlung oder banküberweisung. alle preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen mwst.
preisgestaltung/anprobe
da die kleider auf mass bestellt werden, sind die kleider vom umtausch ausgeschlossen. sobald der vertrag abgeschlossen wurde, ist es nicht mehr möglich, vom vertrag zurückzutreten. bei veränderungen der lebensumstände fällt dies in den risikobereich der braut und die verpflichtung des kaufvertrages bleibt bestehen.
werden von der braut änderungen am standardmodell gewünscht, können diese je nach machbarkeit in absprache mit dem hersteller/lieferant erfolgen. dies immer auf eigenes risiko.
kleine abweichungen des standardmodells seitens hersteller/lieferant z.b. in verarbeitung, material können nicht ausgeschlossen werden.
kann das bestellte kleid aufgrund von umständen, die fairydress gmbh nicht zu vertreten hat - z.b. durch hersteller-/lieferantenverschulden - nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der kaufvertrag seine gültigkeit. die anzahlung wird der braut zurückerstattet.
bei einem mangel hat die braut das recht auf nachbesserung. wandel und minderung sind ausgeschlossen.
vertrag/kleiderbestellung
nach eintreffen des bestellten kleides/accessoires wird die braut benachrichtigt. die kleider müssen innert nützlicher frist abgeholt werden.
bei der abholung des kleides sollte die braut ihr kleid und die accessoires auf mögliche mängel überprüfen. sobald diese die ladentür verlassen haben, übernimmt fairydress gmbh keine haftung mehr für etwaige nach der übernahme entdeckte mängel, passungenaugigkeit, verschmutzungen oder schäden.
bei veränderungen der konfektionsgrösse nach kleiderbestellung, muss die braut das kleid, wie bestellt, verbindlich annehmen.
abholung
bei musterkleidern handelt es sich um kleider, die als anprobe-kleider dienten und mögliche mängel aufweisen könnten.
fairydress gmbh behält sich das recht vor, dass anfertigen von foto- oder videomaterial von den kleidern während der anprobe zu verbieten.
auch bei einer massanfertigung sind immer anpassungen nötig. fairydress gmbh übernimmt keine anpassungs-kosten.
sondervereinbarungen gelten nur in schriftlicher form in absprache mit fairydress gmbh.